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Vertrag über das Küstereigefälle

Datum Chronikeintrag: 31. August 1878

Vertrag über das Küstereigefälle (Abgaben zur Finanzierung der Kirchenkosten) zwischen der Pfarrei Obermarsberg und den Sohlstättenbesitzern (eigene Höfe mit weiteren Rechten) im Ort. Die Verpflichteten zahlen auf die Dauer von 56 Jahre eine Geldrente.

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